Es gibt viele Anbieter im Netz die eine kostenlose SCHUFA Auskunft nach §34 BDSG versprechen, dann wollen sie aber doch nur Geld kassieren. Bei der SCHUFA selbst kostet eine Bonitätsauskunft derzeit 29,95 EUR (Stand März 2018). Wie sie wirklich eine kostenlose SCHUFA Auskunft nach §34 BDSG erhalten erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kostenlose SCHUFA Auskunft nach §34 BDSG – Das Recht eines jeden Bürgers
Spätestens wenn man eine neue Wohnung sucht benötigt man eine SCHUFA Auskunft zur Vorlage bei dem potentiell neuen Vermieter. Dass man als Bürger das Recht hat einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA Auskunft zu erhalten wissen jedoch die wenigsten. Grundlage hierfür ist der §34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit dem Hintergrund, dass jeder Verbraucher das Recht hat, eine Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten ein Unternehmen über ihm speichert.
Mich machte sogar ein potentieller neuer Vermieter auf diese Möglichkeit aufmerksam, indem er in seinem Formular zur Mieterselbstauskunft explizit auf die kostenlose SCHUFA Auskunft nach §34 BDSG hinwies.
Viele Anbieter im Internet
Natürlich habe ich sofort gegoogelt und musste feststellen, dass die Sache wohl doch nicht so einfach ist. Es gibt nämlich dutzende von Anbietern im Internet, die zunächst die kostenlose SCHUFA Auskunft bewerben, um dann doch zur Kasse zu bitten. Vor diesen Anbietern warnt sogar die SCHUFA selbst auf ihrer Homepage. Meistens soll man hier um die 30 EUR für eine SCHUFA Auskunft berappen, dann kann ich auch direkt eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA für 29,90 EUR beantragen.
O.k. dachte ich mir, dann versuche es doch direkt bei der SCHUFA. Aber auch hier scheint es nicht so einfach zu sein eine kostenlose SCHUFA Auskunft zu bekommen. Aber eins nach den anderen, ….
Googelt man „kostenlose SCHUFA Auskunft“ ist unter den ersten Treffern auch eine Unterseite der SCHUFA zu finden:
https://www.meineschufa.de/aktion/schufa-auskunft-kostenlos?exit
Jedoch soll man sich hier erst „kostenlos“ registrieren um dann für 30 Tage einen „kostenlosen“ Online Zugang zu erhalten. Im Kleingedruckten kann man dort jedoch lesen, dass man nach Ablauf der 30 Tage 3,95 EUR pro Monat zu zahlen hat. Also, sage und schreibe 47,40 EUR im Jahr – Ha, ha, ha. Ich soll also 47,40 EUR pro Jahr zahlen nur um mehrmals im Jahr mein Recht als Bürger in Anspruch nehmen zu dürfen!
Anruf bei der SCHUFA
Also, habe ich direkt bei der SCHUFA angerufen und freundlich angefragt, dass ich gerne eine kostenlose SCHUFA Auskunft hätte. Die Frau am Telefon sagte mir dann, dass die kostenlose SCHUFA Auskunft nicht für Vermieter gedacht sei. Auf meinen Hinweis hin, dass dem Vermieter diese kostenlose SCHUFA Auskunft aber ausreichte, legte die Frau einfach auf!
Auch ein zweiter Anruf bei der SCHUFA führte zu der gleichen Reaktion auf Seiten der SCHUFA. Ehrlich, von einem seriösen Unternehmen hätte ich eine andere Reaktion erwartet und um ehrlich zu sagen war ich von dieser Reaktion schockiert und auch verärgert.
Die Reaktion lässt bei mir die Vermutung wachsen, dass es offensichtlich eine interne Anweisung bei der SCHUFA gibt, lästige Kunden wie mich abzuwimmeln und von den Vorzügen einer nicht kostenlosen SCHUFA Auskunft zu überzeugen. In Anbetracht der 100.000den von Menschen die jedes Jahr eine Wohnung suchen natürlich ein Millionen EUR Geschäft, welches man sich nicht entgehen lassen möchte.
So kommt man wirklich zu einer kostenlosen SCHUFA Auskunft!
Aber, zumindest hat mich die zweite SCHUFA Mitarbeiterin darauf, dass es auf der Homepage der SCHUFA ein Formular gäbe, mit dem man die kostenlose SCHUFA Auskunft beantragen könne. Die Bearbeitung könne aber 3 – 8 Wochen dauern.
Nun, kurzum. Nach langen Suchen habe ich dann tatsächlich nachfolgendes Formular beim “Forum Schuldnerberatung” von der SCHUFA gefunden :
http://www.forum-schuldnerberatung.de/uploads/media/Schufa-Selbstauskunft.pdf
Mit diesem Formular, können Sie eine kostenlose SCHUFA Auskunft beantragen. Füllen Sie dieses einfach aus und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie ihres Personalausweises an die SCHUFA.
Ein Kollege sagt mir aber, dass er die kostenlose SCHUFA Auskunft nach §34 BDSG bereits nach 2 Wochen erhalten hat.
Also, denken Sie rechtzeitig daran diese Auskunft zu beantragen! Falls Sie demnächst eine neue Wohnung suchen oder aus sonstigen Gründen eine SCHUFA Auskunft benötigen.
Anmerkung
Hintergrund des §34 BDSG auf die SCHUFA bezogen ist es, dass jeder Verbraucher, dass Recht die Informationen die über ihn bei SCHUFA gespeichert sind zu erfahren.
Streng genommen ist die „kostenlose SCHUFA Auskunft“ jedoch eine Datenübersicht, die im Vergleich zur kostenpflichtigen Bonitätsauskunft mehr Daten enthält. Also, sollte jeder selbst entscheiden, ob er diese an Dritte weitergibt. Aber, es gibt ja auch die Möglichkeit einige Daten zu schwärzen.