Ein Umzug in eine neue Wohnung ist wahrscheinlich für jeden Menschen eine nervenaufreibende Angelegenheit. Deshalb ist es gut möglichst frühzeitig zu planen. Neben der reinen Umzugsorganisation ist ein Umzug auch immer mit viel Papierkram verbunden. Welche wichtigen Formalien Sie bei einem Umzug beachten müssen, habe ich hier in einer Checkliste zusammengestellt.
Angaben ohne Gewähr! TIPP: Sie können diese Checkliste wohl formatiert ohne Werbung ausdrucken, indem Sie auf die entsprechenden Icons oben rechts klicken!
Den alten Mietvertrag kündigen (mindestens 3 Monate vor dem Umzug)
Unabhängig von der Mietdauer gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sie müssen die Kündigung auf jeden Fall schriftlich verfassen. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen kurzfristiger kündigen möchten sind Sie in der Regel auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Näheres zur Kündigung finden Sie hier: https://mieterengel.de/kuendigungsfrist-wohnung/.
Telefon- und Internetprovider (spätestens 6 - 8 Wochen vor dem Umzug)
Teilen Sie Ihren Telefon-/Internetprovider möglichst frühzeitig mit das Sie umziehen, oft kann man dieses bereits Online machen. Bei vielen Providern dauert die Auftragsumsetzung einige Wochen. Deshalb sollten Sie möglichst 6-8 Wochen vor dem Umzug Ihren Provider informieren.
Nachsendeantrag bei der Post beantragen (14 Tage vorher)
Die Deutsche Post AG bietet einen Nachsendeservice an. Die Post die noch an Ihre alte Anschrift adressiert wird automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Achtung! Stellen Sie den Antrag direkt bei der Deutschen Post AG. Sie erhalten in jeder Filiale einen Antrag (29,90 EUR Stand: Dezember 2019) oder Sie stellen den Antrag unter https://shop.deutschepost.de/nachsendeservice-beauftragen online (26,90 EUR Stand: Dezember 2019). Die Bearbeitung geht sehr schnell, jedoch bittet die Post um einen Vorlauf von mindestens 5 Werktagen!
Achtung! Es gibt im Internet auch einige Dienstleister die einen Nachsendeservice anbieten. Diese leiten letztlich die Daten nur an die Post weiter und kassieren hohe Gebühren dafür. Das Geld können Sie sich sparen.
WICHTIG!!! Damit die Post auch an die neue Adresse zugestellt werden kann: Vergessen Sie nicht den Briefkasten, Klingel und Haustür neu zu beschriften!
Reservieren Sie ein Umzugsfahrzeug
Umzugsfahrzeuge bei Autovermietungen sind zeitweise sehr begehrt. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeit ein Fahrzeug reservieren.
Parkverbot beantragen
Je nach dem wie die Parkplatz- und Platzsituation bei der neuen Wohnung ist, sollten Sie gegebenenfalls frühzeitig bei dem zuständigen Ordnungsamt ein temporäres Parkverbot beantragen.
Beantragung Urlaub / Sonderurlaub
Beantargen Sie frühzeitig ein paar Tage Urlaub für den Umzug. Manche Arbeitgeber gewähren sogar 1-2 Tage Sonderurlaub bei einem Umzug.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug besteht aber nicht. Genaueres erfahren Sie in Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen, etc. oder fragen Sie doch einfach mal in Ihrer Personalabteilung oder beim Personalrat nach.
Strom- und Wasseranbieter informieren
Ummeldung bei ihrer Meldbehörde
Die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde sollte möglichst zügig nach dem tatsächlichen Umzug erfolgen. Je nach Bundesland haben Sie 7 bis 14 Tage dafür Zeit, ansonsten drohen erhebliche Geldstrafen!
Wichtig, seit 2015 benötigen Sie für die Ummeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 (Download hier) Bundesmeldegesetz (BMG) die von Ihrem neuen Vermieter ausgestellt werden muss. Formulare finden sich zahlreich zum Download im Internet. Auch ihren Personalausweis können sie hier anändern lassen.
Arbeitgeber benachrichtigen
Auch im Berufsleben existieren vielseitige Meldepflichten. Nicht nur Ihre Hochzeit oder die Geburt eines Kindes müssen gemeldet werden, sondern auch die neue Wohnungsanschrift! Desweiteren muss der Arbeitgeber die neuen Daten in ELStam eintragen.
Versicherungen (Hausrat, private Haftplicht, Rechtschutz, KFZ etc.)
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- Hausratversicherung
- private Haftpflichtversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Lebensversicherung
- KFZ Versicherung
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Krankenkasse informieren
Finanzamt informieren
Alte Vermieter
Ummeldung ihrer Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle
Sie sind verpflichtet auch das Straßenverkehrsamt Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sie erhalten dann neue Fahrzeugpapiere. Die Gebühren halten sich meist in Grenzen.
Banken
Alte Vermieter
Behörden
Ganz wichtig wenn Sie soziale Leistungen erhalten, müssen Sie möglicst umgehend die zuständigen Ämter (z.B. Jobcenter, BAföG-Amt, …) informieren. Falls Sie hier Fristen verpassen drohen unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile.
Freunde, Bekannte, Verwandte und Firmen und Vereine
Vergessen Sie auch nicht Ihre Vereine, Verwandte, Freunde und Bekannte ihre neuen Kontaktdaten mitzuteolen. Auch Firmen die Ihnen wichtig sind sollten sie informieren. Setzen Sie sich einmal ruhig hin und machen Sie sich eine Liste.